Qualitätsstandards für Ausbildungen in Qigong
Qigong-Ausbildungen sind seit einigen Jahren sehr gefragt. Nicht zuletzt durch die Bezuschussung von Qigong-Kursen der Krankenkassen in Deutschland. Michael Puschitzky, Qigong -Lehrer und Ausbilder aus Hannover beschreibt in diesem Artikel die Qualitätsstandards, wie sie im Deutschen Dachverband für die Ausbildungsrichtlinien erarbeitet wurden.
Qualität einer Qigong-Ausbildung
I.) Qualitätsstandards zu
I A) Qualitätsstandards zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
I B) Qualitätsstandards zu Fortbildungsforderungen
II.) Qualitätsstandards zu Ausbildungszeiten
III.) Qualitätsstandards zu Aus- und Weiterbildungs-Inhalten
IV.) Qualitätsstandards zu Studienabschlussprüfungen
V.) Qualitätsstandards zu Studienvoraussetzungen
VI.) Qualitätsstandards zu Studienteilnehmerzahlen
VII.) Qualitätsstandards zum Umfang der UE je Ausbildungswochende
Qualität einer Qigong-Ausbildung
Wenn man von der Qualität einer Qigong-Ausbildung spricht, meint man neben formalen Voraussetzungen wie angenehmen Räumlichkeiten, ausreichendem Lehrmaterial etc. und der persönlichen Qualität des Ausbilders als Mensch, vor allem seine Fach-und Vermittlungskompetenz.
Welche Qualitätsstandards sollten in Ausbildungen in Qigong, hier bei uns in Deutschland, gefordert werden, die die Aneignung dieser Kompetenzen grundsätzlich ermöglichen könnten? Dies soll hier die Frage sein, die es zu beantworten gilt.
Hierbei werde ich mich als ehemaliges Mitglied im Qualitätsausschuss für Qigong im Deutschen Dachverband für Qigong und Taijiquan (DDQT e.V., die Interessenvertretung für Qigong und Taijiquan in Deutschland) im Wesentlichen auf die Qualitätsstandards der Ausbildungsrichtlinien beziehen, die wir im DDQT zusammengestellt haben.
Hierbei setze ich als richtig voraus:
1) Dass Personen die Qigong unterrichten, einen Ausbildungsgang in Qigong durchlaufen haben müssen und dass der Ausbildungsgang Qualitätsstandards erfüllen muss. D. h. auf die Fragen „Warum, weshalb, wozu Qualitätsstandards?“ wird hier nicht eingegangen.
2) Die Qualitätsstandards beziehen sich auf eine nebenberufliche Wochenend-Ausbildung evtl. auch mit Mehrtagesblöcken, so wie sie sich hier in Deutschland derzeit etabliert hat.
D.h. auf abweichende Qualitätsstandards hauptberuflicher Ausbildungen wird hier ebenfalls nicht eingegangen.
Die Qualität von Ausbildungen ist grundsätzlich gewährleistet, wenn Ausbildungen:
I.) die Möglichkeit von Weiterbildungen bieten und die Forderung nach regelmäßigen Fortbildungen erfüllen
II.) angemessene Ausbildungszeiten für die Aneignung von Fach- und Vermittlungskompetenzen bieten
III.) ausreichend umfangreiche Inhalte enthalten, wobei hier die Regel „weniger ist oft mehr“ beachtet werden sollte
IV.) mit angemessenen Prüfungen für zertifizierte Fachkompetenzen abschließen
V.) Ausbildungsvoraussetzungen benennen und berücksichtigen
VI.) die Einhaltung angemessener Ausbildungsteilnehmerzahlen beachten
VII.) die Einhaltung eines angemessenen Umfangs an Unterrichtseinheiten (UE) je Ausbildungswochenende
I.) Qualitätsstandards zu
A) Weiterbildungsmöglichkeiten und
B) Fortbildungsforderungen:
Bevor konkret etwas über die Qualitätsstandards von Weiterbildungsmöglichkeiten und Fortbildungsforderungen gesagt werden kann, müssen die Begriffszusammenhänge zwischen Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung dargestellt werden, damit sie in den folgenden Ausführungen auch so verstanden werden, wie sie gemeint sind.
Ausbildungen und Weiterbildungen führen zu einem neuen Qualifikationsstatus der nach einer Prüfung mit einem Zertifikat bescheinigt wird.
Inhaltlich und von ihrer Intention her unterscheiden sich Ausbildungen und Weiterbildungen nicht. Beide führen zu einem neuen Qualifikationsstatus, der mit einer Prüfung abschließt und mit einem Zertifikat bescheinigt wird.
Weiterbildungen bauen aber auf einem bereits abgeschlossenen Ausbildungsgang (Qualifikationsstatus) auf bzw. an. Ausbildungen i. e. S. dagegen nicht.
Ausbildungen für den Einen können also u. U. Weiterbildungen für den Anderen sein.
Die Begriffe Ausbildungen und Weiterbildungen bezeichnen aber immer ein Lernangebot, das mit einer Prüfung abschließt und in dem die angeeignete Qualifikation mit einem Zertifikat bescheinigt wird.
Aus- / Weiterbildungen als in sich abgeschlossene, aufeinander aufbauendegroße Qualifikations-Module Ausbildungsgänge Aus- und Weiterbildungsstufen |
Aus-/ Weiterbildungen als in sich abgeschlossene, aufeinander aufbauendekleine Qualifikations-Module Ausbildungsgänge Aus- und Weiterbildungsstufen |
Ausbildungsgang C |
Aus- Weiterbildungsstufe usw. |
Aus- Weiterbildungsstufe H |
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Aus- Weiterbildungsstufe G |
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Ausbildungsgang B |
Aus- Weiterbildungsstufe F |
Aus- Weiterbildungsstufe E |
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Aus- Weiterbildungsstufe D |
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Ausbildungsgang A |
Aus- Weiterbildungsstufe C |
Aus- Weiterbildungsstufe B |
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Aus- Weiterbildungsstufe A |
Weiterbildungen als kleine Qualifikations-Module sind grundsätzlich auch planbar außerhalb von großen Ausbildungsgängen, als in sich abgeschlossene, sich ergänzende, aber nicht aufeinander aufbauende sondern separate Lerneinheiten.
Fortbildungen sollen vor allem einen bereits erreichten Qualifikationsstatus erhalten, sichern, vertiefen. Sie müssen aber nicht unbedingt inhaltlich den absolvierten Ausbildungsgang erhalten, sichern, vertiefen, sondern sind auch Lernangebote, die zum Kennenlernen neuer Inhalte genutzt werden können.
Sie schließen mit einer Teilnahmebescheinigung ab. Sie beinhalten keine Prüfung und deshalb wird auch keine neu angeeignete Qualifikation zertifiziert.
Man kann die spezielle (berufliche) Fortbildung unterscheiden von der allgemeinen (privaten) Fortbildung.
Die spezielle (berufliche) Fortbildung, ist speziell für Personen gedacht, die in einem Berufsfeld arbeiten oder arbeiten wollen, auf dass die Fortbildung sich inhaltlich bezieht.
Die allgemeine (private) Fortbildung ist speziell für die Personen gedacht, die die angebotenen Lerninhalte nicht beruflich nutzen wollen, sondern z. B. Tai-Chi- und Qigong- Lernangebote ausschließlich als Selbsthilfeangebote zur Gesundheitsförderung etc. nutzen. (z. B. in Kursen)
Hier, im Zusammenhang mit der Frage nach den Qualitätsstandards von Ausbildungen in Qigong, geht es um die spezielle (berufliche) Fortbildung. Da Fortbildungen keinen Ausbildungscharakter haben, können sie weder einzeln noch additiv zu einer Aus- bzw. Weiterbildung ergänzt werden.
I A) Qualitätsstandards zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
In der Qigong-Ausbildung werden entsprechend den DDQT Richtlinien Stand Feb. 2011. drei Ausbildungsstufen unterschieden.
I. : Qigong-KursleiterIn
II.: Qigong-LehrerIn
III: Qigong-AusbilderIn
Die Ausbildungsstufen sind in sich abgeschlossene Ausbildungsgänge, die aber als aufeinander aufbauende und sich ergänzende Qualifikationsstufen konzipiert sind.
Aufbauend auf die Ausbildungsstufe I sind die Ausbildungsstufen II und III deshalb auch Weiterbildungsstufen im definierten Sinn.
Nach dem DDQT verstehen sich die Qualifikationsstufen / Ausbildungsstufen als Mindestgliederung / Differenzierung einer Qigong-Ausbildung im Sinne von: Mehr geht, weniger nicht.
Mehr wäre die Untergliederung jeder Ausbildungsstufe in weitere Qualifikationsstufen. Dies wird in vielen Qigong- und Taijiquan-Ausbildungen bereits gemacht, durch das Lernangebot inhaltlich in sich abgeschlossener und sich ergänzender kleinerer Qualifikations-Module, als eine kleine Ausbildungsstufe: Die Qualifikationsstufe ÜbungsleiterIn.
IV.: ÜbungsleiterIn
Diese Qualifikationsmodule zum ÜbungsleiterIn für konkrete Übungen/Übungsreihen (in Qigong z. B. Ba Duan Yin / in Tai Chi z. B. eine Waffenform) liegen aber, als kleinere Weiterbildungseinheiten im Verhältnis zu einer ganzen Ausbildungsstufe, nicht nur im Rahmen von Ausbildungsgängen, sondern können auch (wegen ihres in sich abgeschlossenen Inhalts) nach abgeschlossenen Ausbildungsgängen, zur Ergänzung des eigenen Übungsguts, als Weiterbildung genutzt werden. In diesen setzt die Bescheinigung der Unterrichtsfähigkeit der Modulinhalte mindestens aber den Abschluss der Qualifikationsstufe KursleiterIn voraus.
Qualifikations-Stufen A |
Qualifikations-Stufen B |
Ausbildungsstufe III Weiterbildung zum Qigong-AusbilderIn |
usw. |
Qigong-ÜbungsleiterIn für…… |
|
Qigong-ÜbungsleiterIn für…… |
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Qigong-ÜbungsleiterIn für…… |
|
Ausbildungsstufe II Weiterbildung zum Qigong-LehrerIn |
usw. |
Qigong-ÜbungsleiterIn für…… |
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Qigong-ÜbungsleiterIn für…… |
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Qigong-ÜbungsleiterIn für…… |
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Ausbildungsstufe I Grund-Ausbildung zum Qigong-KursleiterIn |
usw. |
Qigong-ÜbungsleiterIn für…… |
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Qigong-ÜbungsleiterIn für…… |
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Qigong-ÜbungsleiterIn für…… |
Die globalen Aus- u. Weiterbildungsziele zu den Qualifikationsstufen A Die Qualifikationen der Qigong-KursleiterIn, -LehrerIn,-AusbilderIn |
|
Qualifikationsstufen A |
Qualifikationen / globale Aus- u. Weiterbildungsziele |
Ausbildungsstufe III Weiterbildung zum Qigong-AusbilderIn |
Der/die AusbilderIn ist befähigt,fortlaufende Wochenkurse und Wochenend- und Wochenblockseminare in Qigong zu leitenun und ÜbungsleiterIn, KursleiterIn und LehrerIn entsprechend den Ausbildungsrichtlinien DDQT in Qigong auszubilden. |
Ausbildungsstufe II Weiterbildung zum Qigong-LehrerIn |
Der/die LehrerIn ist befähigt, fortlaufende Wochenkurse und Wochenend– und Wochenblockseminare in Qigong zu leiten und unter der Gesamtverantwortung eines/einer AusbilderIn an der Ausbildung von KursleiterInnen eigenverantwortlich und an der Ausbildung von LehrerInnen als AssistentIn mitzuarbeiten. |
Ausbildungsstufe I Basis-Ausbildung zum Qigong-KursleiterIn |
Der/die KursleiterIn ist befähigt,im Rahmen der Prävention und des Kennenlernens von Qigong fortlaufende Wochenkurse und Wochenendseminare in Qigong zu leitenundunter der Gesamtverantwortung eines/einer AusbilderIn an der Ausbildung von ÜbungsleiterInnen als AssistentIn mitzuarbeiten. |
I B) Qualitätsstandards zu Fortbildungsforderungen
Zur Qualifikationsbewahrung / Statusbewahrung muss sich ein Zertifikatsinhaber
„Qigong-ÜbungsleiterIn“, „Qigong-KursleiterIn, Qigong-LehrerIn, Qigong-AusbilderIn“
A) durch die Teilnahme an speziellen (beruflichen)Fortbildungsangeboten und
B) durch die Erteilung von Unterricht (ab mind. Kursleiter-Zertifikat) und
C) ) durch die eigene Übungspraxis
regelmäßig fortbilden.
A)
Qualifikationsstufen |
Teilnahme an Fortbildungsangeboten |
Qigong-ÜbungsleiterIn |
Mind. jährlich an einem Angebot (Seminar, Kurs, Tagung,…) im Umfang von ca. 15 UE (1 WE-Seminar) Die Durchführung von Ausbildungen ersetzt die Teilnahme an Fortbildungen |
Qigong-KursleiterIn | |
Qigong-LehrerIn | |
Qigong-AusbilderIn |
B)
Qualifikationsstufen |
Erteilung von Unterricht |
Qigong-ÜbungsleiterIn | Darf ohne eine weitere Qualifikationsstufe keinen Unterricht erteilen |
Qigong-KursleiterIn | jährlich mind. 2 Kurse / Seminare ca. 40 UE |
Qigong-LehrerIn | jährlich mind. 3 Kurse / Seminare ca. 60 UE |
Qigong-AusbilderIn | jährlich mind. 3 Kurse / Seminare ca. 60 UEUnd mind. innerhalb von je 3 Jahren einen Ausbildungsgang beginnen oder wieder beginnen.Ein Ausbildungsgang ersetzt die Erteilung von Kursunterricht |
C)
Qualifikationsstufen |
Eigene Übungspraxis |
Qigong-ÜbungsleiterIn | Jede(r) Qigong-ZertifikatsinhaberIn gleich welcher Qualifikationsstufe und auch jede(r) Qigong-StudienanfängerIn ist gehalten mindestens täglich 30 Minuten mit seinem Übungsgut zu üben. |
Qigong-KursleiterIn | |
Qigong-LehrerIn | |
Qigong-AusbilderIn |
II.) Qualitätsstandards zu Ausbildungszeiten
Bevor konkret etwas über die Qualitätsstandards zu angemessenen Ausbildungszeiten für die einzelnen Qualifikationsstufen gesagt werden kann, müssen die unterschiedlichen Ebenen der Ausbildungszeit differenziert erfasst werden.
Für Qigong-Ausbildungen sind drei unterschiedliche Ausbildungszeiten zu definieren.
Die drei Ebenen der Ausbildungszeit |
Die Zeit der Übungserfahrung |
Angabe der Zeit des täglichen Übens mit Qigong in Jahren/Monaten, mit der Auflage, in dieser Zeit täglich mind. 30 Minuten Qigong zu üben.Wichtig: Die Angabe dieser Übungserfahrungszeit in Jahren /Monaten für die Aneignung der Inhalte einer Qualifikationsstufe ist identisch mit der zeitlichen Länge dieser Ausbildungsstufe. Der DDQT erkennt Aus- bzw. Weiterbildungsabschlüsse erst nach Ablauf der entsprechenden Übungserfahrungszeit an. |
Die Zeit des Ausbildungsunterrichts |
Angabe der Zeit der Unterrichtsstunden in Unterrichtseinheiten/UE (1 UE i. d. R. 45 Minuten) der jeweiligen Ausbildungsstufe. Die Zeit des Ausbildungsunterrichts soll auf die Übungserfahrungszeit verteilt werden.Ausbildungen in denen die Ausbildungszeit mit der Prüfung abgeschlossen ist (z. B. nach einem Jahr), aber die notwendige Übungserfahrungszeit mit Qigong (z. B. 3 Jahre) noch nicht erreicht ist, können nicht anerkannt werden. |
Die Zeit der Unterrichtserfahrung |
Angabe der unterrichteten Unterrichtseinheiten/UE |
Damit können jetzt die Ausbildungszeiten für die Qualifikationsstufen festgelegt werden. Die Zeiten verstehen sich als Mindestwerte im Sinne von: Darüber geht alles, darunter nichts.
Unterrichts- ebenen |
Mindestens zu erteilender Ausbildungsunterricht (UE) der Ausbildungsstufen |
||
I.) KursleiterIn |
II.) LehrerIn |
III.) AusbilderIn |
|
insgesamt je Stufe |
mind. 300 UE |
mind. 210 UE |
mind. 300 UE |
Qigong-Praxis insgesamt je Stufe |
mind. 210 UE |
mind. 120 UE |
mind. 180 UE |
Donggong |
Die Verteilung der Ausbildungs-Unterrichtsstunden ist abhängig vom Schwerpunkt der unterrichteten Inhalte im Ausbildungsgang und wird individuell vom Ausbildungsinstitut festgelegt |
||
Jinggong |
|||
Qigong-Theorie insgesamt je Stufe |
mind. 90 UE |
mind. 90 UE |
mind. 120 UE |
Allgemeine Qigong-Theorie je Stufe |
mind. 30 UE |
mind.15 UE |
mind. 30 UE |
TCM je Stufe |
mind. 30 UE |
mind.30 UE |
mind. 45 UE |
Westl. Medizin je Stufe |
mind. 15 UE |
mind.30 UE |
mind. 30 UE |
Pädagogik je Stufe |
mind. 15 UE |
mind.15 UE |
mind. 15 UE |
Die Angaben der Ausbildungszeiten zu den Qualifikationsstufen KL u. LE sind Angaben, die den Ausbildungsleitlinien (AALL) des DDQT Stand Februar 2014 entsprechen. (mit sinnvollen kleinen Aufrundungen passend für WE-Modul-Ausbildungen mit 15 UE/WE. Dies betrifft auch die UE-Angaben für den AB)
III.) Qualitätsstandards zu Aus- und Weiterbildungs-Inhalten
Bevor konkrete Inhalte für die einzelnen Ausbildungsstufen festgelegt werden können, müssen
– A) die unterschiedlichen Ebenen der Ausbildungsinhalte und ihre innere Differenzierung erfasst werden um diese
– B) mit den Ausbildungs-Unterrichtszeiten der Ausbildungsstufen verknüpfen zu können um dann
– C) die Ausbildungsstufen mit Inhalten zu füllen.
A) Die zwei Ebenen der Ausbildungsinhalte und ihre innere Differenzierung
1.) Die Ebene der Praxisinhalte / Fähigkeiten in Qigong-Praxis
- Das Übungssystem des bewegten Qigong (Donggong) im Liegen – im Sitzen – im Stehen – im Gehen
- Das Übungssystem des stillen Qigong (Jinggong) im Liegen – im Sitzen – im Stehen
2.) Die Ebene der Theorieinhalte / Kenntnisse in Qigong-Theorie
- Allgemeine Qigong-Theorie (AQGT)
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
- Westliche Medizin, Sport-, Gesundheitswesen (WM)
- Pädagogik (PÄD.)
B) Die UE der Ausbildungs-Inhalts-Ebenen
Nun können die differenzierten Ebenen der Ausbildungsinhalte mit den mindestens zu erteilenden Ausbildungsunterrichtsstunden (UE) der Ausbildungsstufen verknüpft werden.
Unterrichts- ebenen |
Mindestens zu erteilender Ausbildungsunterricht (UE) der Ausbildungsstufen |
||
I.) KursleiterIn |
II.) LehrerIn |
III.) AusbilderIn |
|
insgesamt je Stufe |
mind. 300 UE |
mind. 210 UE |
mind. 300 UE |
Qigong-Praxis insgesamt je Stufe |
mind. 210 UE |
mind. 120 UE |
mind. 180 UE |
Donggong |
Die Verteilung der Ausbildungs-Unterrichtsstunden ist abhängig vom Schwerpunkt der unterrichteten Inhalte im Ausbildungsgang und wird individuell vom Ausbildungsinstitut festgelegt |
||
Jinggong |
|||
Qigong-Theorie insgesamt je Stufe |
mind. 90 UE |
mind. 90 UE |
mind. 120 UE |
Allgemeine Qigong-Theorie je Stufe |
mind. 30 UE |
mind.15 UE |
mind. 30 UE |
TCM je Stufe |
mind. 30 UE |
mind.30 UE |
mind. 45 UE |
Westl. Medizin je Stufe |
mind. 15 UE |
mind.30 UE |
mind. 30 UE |
Pädagogik je Stufe |
mind. 15 UE |
mind.15 UE |
mind. 15 UE |
Die UE-Angaben zu den Qualifikationsstufen KL u. L sind Angaben, die den AALL des DDQT Stand Februar 2014 entsprechen (mit sinnvollen kleinen Aufrundungen für WE-Modul-Ausbildungen mit 15 UE/WE. Letzteres betrifft auch die UE-Angaben für den Ausbilder)
C) Die Ausbildungsinhalte der Qualifikationsstufen
Konkrete Qigong-Praxis-Inhalte können für die jeweiligen Ausbildungsstufen zu den zwei Ebenen der Praxisinhalte wegen der Vielfalt der Qigong-Übungen nur von den einzelnen Ausbildungsinstituten individuell festgelegt werden. Auch die kleineren Ausbildungsstufen zum(r) ÜbungsleiterIn können inhaltlich nur von den einzelnen Ausbildungsinstituten individuell festgelegt werden.
Was aber für die großen Qualifikations-Stufen bleibt, ist die Festlegung einer Mindestanzahl / eines Mindestumfangs von Übungen, mit denen die jeweils vorgegebene, mindestens zu erteilende Unterrichtsstundenzahl (UE) gefüllt werden muss, um die jeweilige Ausbildungsstufe verantwortungsvoll erfüllen zu können.
Qualifikations- stufen |
Inhaltsebene: Qigong Praxis |
AusbilderIn |
Ausbildungszeit: mind. 180 UE– Vertiefung der Inhalte der Ausbildungsstufen I und II(konkret individuell zu wählen)- Weitere Übungsreihen des Donggong und Jinggong(konkret individuell zu wählen) |
LehrerIn |
Ausbildungszeit: mind. 120 UE– Mindestens zwei Übungsreihen aus dem Übungssystem des Donggong(konkret individuell vom Ausbildungsinstitut festzulegen)- Mindestens zwei Übungsreihen aus dem Übungssystem des Jinggong(konkret individuell vom Ausbildungs-institut festzulegen)
– ergänzende Übungsreihen zur Schulung von Bewegung, Haltung und Kraft (konkret individuell vom Ausbildungsinstitut festzulegen) |
KursleiterIn |
Ausbildungszeit: mind. 210 UE– Mindestens drei Übungsreihen aus dem Übungssystem des Donggong(konkret individuell vom Ausbildungsinstitut festzulegen)- Mindestens drei Übungsreihen aus dem Übungssystem des Jinggong(konkret individuell vom Ausbildungsinstitut festzulegen)
– Kleine Übungsreihen im Liegen, im Sitzen, im Stehen und im Gehen (konkret individuell vom Ausbildungsinstitut festzulegen) |
Konkrete Qigong-Theorie-Inhalte können für die jeweiligen Qualifikationsstufen der vier Ebenen der Theorieinhalte ebenfalls wegen der Vielfalt der TheorieInhalte nur von den einzelnen Ausbildungsinstituten individuell festgelegt werden. Auch die kleineren Ausbildungsstufen zum(r) ÜbungsleiterIn können inhaltlich nur von den einzelnen Ausbildungsinstituten individuell festgelegt werden.
Was aber bleibt ist, Inhalte / theoretische Kenntnisse zur Auswahl für die Ausbildungsinstitute in den einzelnen Theorie-Ebenen aufzuzeigen, als beispielhaft empfohlene mögliche Schwerpunktsetzungen, zum Füllen der jeweils vorgegebenen, mindestens zu erteilenden Unterrichtsstundenzahl (UE).
Im DDQT sind entsprechende Inhalte vorgeschlagen, was aus Platzgründen hier nicht aufgeführt werden kann(siehe unter „Ausbildungsleitlinien“).
Qualifikations- stufen |
Inhaltsebene: Qigong Praxis |
AusbilderIn |
Ausbildungszeit: mind. 180 UE– Vertiefung der Inhalte der Ausbildungsstufen I und II(konkret individuell zu wählen)- Weitere Übungsreihen des Donggong und Jinggong(konkret individuell zu wählen) |
LehrerIn |
Ausbildungszeit: mind. 120 UE– Mindestens zwei Übungsreihen aus dem Übungssystem des Donggong(konkret individuell vom Ausbildungsinstitut festzulegen)- Mindestens zwei Übungsreihen aus dem Übungssystem des Jinggong(konkret individuell vom Ausbildungs-institut festzulegen)- ergänzende Übungsreihen zur Schulung von Bewegung, Haltung und Kraft(konkret individuell vom Ausbildungsinstitut festzulegen) |
KursleiterIn |
Ausbildungszeit: mind. 210 UE– Mindestens drei Übungsreihen aus dem Übungssystem des Donggong(konkret individuell vom Ausbildungsinstitut festzulegen)- Mindestens drei Übungsreihen aus dem Übungssystem des Jinggong(konkret individuell vom Ausbildungsinstitut festzulegen)- Kleine Übungsreihen im Liegen, im Sitzen, im Stehen und im Gehen(konkret individuell vom Ausbildungsinstitut festzulegen) |
IV.) Qualitätsstandards zu Studienabschlussprüfungen
Grundsätzlich sind
- für die Zulassung zu Studienabschlussprüfungen Bedingungen zu erfüllen und
- in der Prüfung Leistungsnachweise zu erbringen
Für die Zulassung zur Prüfung zum Kursleiter und Lehrer sind mindestens nachzuweisen:
A) Die Teilnahme an allen Ausbildungs-WE und evtl. Hospitationen und / oder evtl. Assistenz
B) halbjährliche/jährliche Erfahrungsberichte oder/und ein Fachreferat / eine Abschlussarbeit oder/und Protokolle der Ausbildungs-WE
C) Ausarbeitung eines Unterrichtsentwurfs / Curriculum
In der Prüfung zur Zertifizierung zum Kursleiter und Lehrer sind Leistungen zu erbringen mindestens durch:
A) Praxis-Demonstration erlernter Qigong-Formen (Formkenntnisse)
B) Praxis-Demonstration einer Unterrichtseinheit (Unterrichtsprobe)
C) Mündliche u. schriftliche Abschlussprüfung zu den vier Theoriebereichen (Qigong- relevante Kenntnisse)
Für den Ausbildungsgang zum Ausbilder gibt es keine Abschlussprüfung.
Der Lehrer wird nach Überprüfung der genannten Mindestanforderungen an Qualitätsstandards als Voraussetzungen, aber ohne Prüfung, zum Ausbilder ernannt. D. h. Qigong-Lehrer können von den Ausbildungsinstitutionen bzw. dem DDQT als „Qigong-Ausbilder“ anerkannt / zertifiziert werden.
Je nach Ausbildungsschwerpunkt können der eigenen Gestaltung der Anerkennung (Zertifizierung) zum Ausbilder durch einen Ausbildungsleiter/Gremium keine Grenzen gesetzt werden, soweit die grundlegenden Mindestanforderungen an Qualitätsstandards als erfüllt erkannt werden können.
Grundsätzliches
Wird die Prüfung nicht abgelegt oder nicht bestanden, sollte eine Teilnahmebescheinigung anstelle eines Zertifikats ausgestellt werden.
Eine Teilnahmebescheinigung autorisiert nicht zur Weitervermittlung der im Ausbildungsgangs vermittelten Methoden.
V.) Qualitätsstandards zu Studienvoraussetzungen
Der DDQT vertritt die Auffassung, dass mindestens folgende, allgemeine Voraussetzungen von Teilnehmern an Qigong-Ausbildungsgängen erfüllt sein müssen:
- Eine durchschnittliche körperliche Beweglichkeit und Bewegungsfähigkeit
- Eine durchschnittliche psychische Stabilität und Belastbarkeit
- Offenheit und Interesse an den Ausbildungsinhalten und dem Ausbildungsansatz
- Die Selbstverpflichtung der Teilnehmer, das Übungsgut täglich mindestens 30 Minuten zu üben und zu pflegen
Weitere spezielle Voraussetzungen:
- ein– oder mehrjährige Qigong-Übungserfahrungen als Vorerfahrungen
- Ausbildungen als Vorerfahrungen
- gesundheitsbezogene Sekundärausbildungen (z. B. Yoga, Pilates, Autogenes Training, Reiki, etc.)
- Ausbildungen im medizinischen Berufsbereich (nach den Krankenkassen: Primärberufsausbildungen
- Ausbildungen im pädagogischen Berufsbereich (nach den Krankenkassen: Primärberufsausbildungen)
Der DDQT vertritt die Auffassung, dass diese Vorerfahrungen und Ausbildungen im medizinischen und/oder pädagogischen Berufsbereich für eine Qigong-Ausbildung vorteilhaft aber keine Voraussetzung sind, da alle notwendigen Inhalte in der Qigong-Ausbildung vermittelt werden. Vorerfahrungen und entsprechende Ausbildungen können aber durchaus in einem Qigong-Ausbildungsgang angerechnet werden.
VI.) Qualitätsstandards zu Studienteilnehmerzahlen
Es gilt die Regel: Je kleiner die Studienteilnehmerzahl, je optimaler die Vermittlungsmöglichkeit im Unterricht.
Man kann sagen, dass Unterricht mit 16 bis max. 20 Teilnehmern eine noch vertretbare Studienteilnehmerzahl ist, mit Assistenten auch noch mit bis zu 28 Teilnehmern (bei entsprechenden Raumgrößen).
VII.) Qualitätsstandards zum Umfang der UE je Ausbildungswochende
Um zu gewährleisten, dass der Umfang der vermittelten Inhalte für die Teilnehmer verkraftbar ist, und ein Wochenende nicht dem Ausbrennen Vorschub leistet, sollte die Unterrichtszeit entsprechend begrenzt werden. Hierzu ist es sinnvoll, zumindest den letzten Seminartag, in der Regel den Sonntag, nicht bis zum Abend auszunutzen.
In diesem Konzept wird ein Wochenendseminar mit 15 UE als sinnvoll betrachtet und wie folgt verteilt: Samstags 10 UE, sonntags 5 UE.
Autor: Dipl. Päd. Michael Puschitzky
Gesundheits-Bewegungs-Pädagoge für Qigong und Taijiquan. Qigong- und Taijiquan-Lehrer und –Ausbilder (DDQT). War mit der Gründung des DDQT 2003 bis 2011 Mitglied im Qualitätsausschuss Qigong. Hat die DDQT-Ausbildungsleitlinien wesentlich mit erarbeitet. Leitet die Akademie GBP für Qigong und Taijiquan in Hannover
Fotos und Grafiken: M. Puschitzky und taiji-forum.de
Kalligraphie: Wang Ning
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